Green City AG – Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bierbach

11. Februar 2022

Hinweis

11.02.2022

Green City AG:

Über die Insolvenzantragstellung der Green City AG sowie entsprechende Probleme hinsichtlich seitens derselben angebotener Finanzprodukte (u.a.: Aktien, Anleihen, Genussrechte, geschlossene Fonds, Inhaberschuldverschreibungen, Namensschuldverschreibungen) haben wir bereits berichtet (Green City AG – Insolvenz – Anleihen – Fonds – Genussrechte – Schuldverschreibungen).

Insolvenz:

Zwischenzeitlich wurde mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 26.01.2022 (Az.: 1513 IN 152/22) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green City AG eröffnet.

Vorläufiger Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bierbach der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen:

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde hierbei Herr Rechtsanwalt Axel Bierbach der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (MHBK) bestellt, dessen Aufgabe es nun u.a. ist, die Unternehmensführung zu überwachen sowie das Vermögen zu sichten und für die Gläubiger zu sichern und zu erhalten.

Erfahrungen – Bewertung – Weitere Vorgehensweise:

  • In einem eröffneten Insolvenzverfahren wird es darum gehen, dass die Anleger ihre Ansprüche richtig zur Insolvenztabelle anmelden, wobei hier zwischen den unterschiedlichen Anlagearten differenziert werden muss.
  • Im Übrigen kommen daneben Schadensersatzansprüche der geschädigten Anleger in Betracht und zwar – je nach Kapitalanlage – u.a. sowohl gegen die Green City AG als auch deren Tochtergesellschaften wie auch deren Gründungsgesellschafter oder die Emissionshelfer.
  • Hierbei gilt es jetzt schon die Verjährung zu beachten, damit Sie als Anleger Ihre Ansprüche nicht verlieren!
  • Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Green City AG – Insolvenz – Anleihen – Fonds – Genussrechte – Schuldverschreibungen

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Da eine Einzelfallbewertung ist hier unerlässlich ist, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

Auswahl weitere Fälle

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.